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Ihre Reise nach Israel beginnt hier

Seit Jänner 2025 benötigen alle Reisenden nach Israel vor Reiseantritt ein gültiges Visum oder eine ETA-IL-Genehmigung.

Klicken Sie unten und beantragen Sie Ihre ETA-IL-Genehmigung.

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Was ist ETA-IL?

Die Einreisebestimmungen für Israel haben sich geändert. Seit dem 1. Jänner 2025 benötigen Reisende aus visumbefreiten Ländern eine ETA-IL (elektronische Reisegenehmigung), um nach Israel einzureisen. Eine genehmigte ETA-IL berechtigt Sie zur Reise nach Israel und zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Besuch.

Alle Reisenden nach Israel benötigen vor Reiseantritt ein gültiges Visum oder eine ETA-IL-Genehmigung. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, ist die Beantragung einer ETA-IL-Genehmigung einfacher und schneller.

Hinweis: Israelische Staatsangehörige und Personen mit einer israelischen Identifikationsnummer müssen keine ETA-IL-Genehmigung beantragen.

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Häufig gestellte Fragen:

Mit einer ETA-IL-Genehmigung können Sie innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren bei jeder Reise bis zu 90 Tage in Israel bleiben. Wenn Sie länger als 90 Tage bleiben möchten oder aus einem anderen Grund als Tourismus oder geschäftlichen Zwecken reisen, müssen Sie bei der israelischen Botschaft in Ihrem Land ein Visum beantragen.

Sie können Ihren Antrag jederzeit vor Ihrer Reise nach Israel einreichen. Die Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde empfiehlt, die Reisegenehmigung mindestens 72 Stunden vor der Buchung von Flugtickets, Hotelzimmern und ähnlichen Leistungen für Ihre geplante Israelreise sowie mindestens sieben Werktage vor der Abreise zu beantragen.

Ihre ETA-IL-Genehmigung gilt in der Regel für mehrere Reisen innerhalb von bis zu zwei Jahren ab der Genehmigung Ihres Antrags oder bis zum Ablauf Ihres Reisepasses, je nachdem, was zuerst eintritt. Sobald Sie eine ETA-IL-Reisegenehmigung erhalten haben, müssen Sie während ihrer Gültigkeitsdauer keinen neuen Antrag stellen. Wenn Ihre ETA-IL-Genehmigung während Ihres Aufenthalts in Israel abläuft, hat dies keine Auswirkungen auf Ihre Ausreise.

Sie können Ihren Antrag korrigieren, solange das Formular noch nicht abgesendet wurde. Im letzten Schritt vor dem Absenden können Sie Ihre Angaben überprüfen. Nach dem Absenden sind keine Korrekturen mehr möglich. Sie müssen dann ein neues Formular ausfüllen und die Antragsgebühr erneut bezahlen.

Bitte prüfen Sie die Bestimmungen. Unten finden Sie die Liste der Länder, für deren Staatsangehörige eine ETA-IL-Genehmigung erforderlich ist.